DJs muessen kuenftig fuer jede Musik-Kopie zahlen

Ab dem 1. April 2013 fällt der sogenannte Laptopzuschlag von 30 Prozent für die Gema-Abgaben von Diskotheken weg. Stattdessen müssen sich nun die DJs selbst um die Lizenzierung ihrer Musiksammlung kümmern, und das ist alles andere als einfach.

Nach der vorübergehenden Einigung im Tarifstreit zwischen Gema und Musikveranstaltern ändert sich für Musikveranstaltungen und insbesondere Diskotheken am 1. April ein entscheidender Punkt: DJs sind künftig selbst für die Lizenzierung ihrer Musik zuständig. Welche Konsequenzen das mit sich bringt, hat das Magazin De:Bug in seiner Onlineausgabe unter anderem anhand eines Interviews mit der Gema zusammengetragen.

Bisher war für die Gema-Gebühren, die für das öffentliche Aufführen von Musikkonserven anfallen, in erster Linie der Veranstalter zuständig. Der Einfachheit halber zahlte dabei meist der Besitzer eines Clubs pauschal. Wenn er seinen DJs erlaubte, auch kopierte CDs oder Musikdateien von einem Notebook abzuspielen, war ein um 30 Prozent erhöhter Gema-Tarif fällig.

Daher nennt man in der Musikbranche diese Abgabe auch „Laptopzuschlag“, manche Veranstalter wollten ihn nicht bezahlen und schrieben den DJs daher vor, nur mit Original-CDs oder Vinyl zu arbeiten. Dass dieses Modell angesichts immer mehr legaler Angebote für Musikdateien nicht mehr haltbar ist, hat nun auch die Gema eingesehen.

Frueher-DJ-Gema

DJs zahlen kuenftig jaehrlich selbst

Was es aber als Alternative gibt, ist ein sehr kompliziertes System, bei dem für jede einzelne Datei, die zur Aufführung vorgesehen ist, eine Lizenzabgabe von 13 Cent zu entrichten ist. Dafür ist der DJ zuständig, nicht der Veranstalter oder Clubbetreiber. Wie die Gema auf Facebook angibt, ist diese Pauschale jährlich zu bezahlen. Die Gemaabgaben eines Clubs bleiben dabei erhalten.

13 Cent pro Stück klingen nicht nach viel, schon bei einem für DJs recht kleinen Repertoire wird das dennoch teuer. Eine Musiksammlung mit MP3s bei variabler Bitrate von 192 bis 320 KBit/s von 100 GByte – und mit so wenig Material begnügen sich die wenigsten DJs – umfasst rund 15.000 Dateien. Dafür sind jährlich 1.950 Euro zu bezahlen. Ausgehend von einem festen Abend in der Woche und 50 Auftritten im Jahr, muss ein DJ also für jeden Abend 39 Euro Lizenzgebühren einplanen.

Jede einzelne Kopie muss lizenziert werden

Dabei ist es unerheblich, woher die genutzten Dateien stammen. Auch selbst von Original-CDs erstellte Audiofiles sind lizenzpflichtig, ebenso legal erworbene MP3s. Die Gema macht dabei einen Unterschied, ob eine Musikdatei nur privat genutzt wird oder für eine Aufführung vorgesehen ist. Jede Kopie einer Musikdatei ist einzeln zu bezahlen.

Ein DJ kann beispielsweise eine MP3-Datei bei Amazon kaufen und sie auf seinen privat genutzten Geräten anhören. Sobald er sie aber für eine Aufführung vorrätig hält, ist sie zu bezahlen. Wenn das Amazon-MP3 also von der Festplatte des heimischen Desktop-PCs auf eine externe Festplatte kopiert wird, welche im Club genutzt wird, so ist diese Kopie zu bezahlen. Das gilt auch für eine weitere Kopie von dieser Festplatte auf die Festplatte des bei der Veranstaltung genutzten Notebooks.

Einspielen von Backups kostet erneut

Wie De:Bug von der Gema erfuhr, kann man sich vor zusätzlichen Zahlungen für dasselbe Stück nur schützen, indem man stets nur eine Kopie davon auf den Geräten für die Aufführung erstellt. Wichtig ist der Gema dem Bericht zufolge stets der einzelne Kopiervorgang. Die Rechteverwerter sagten De:Bug auch ausdrücklich, dass bei einem Crash einer Festplatte das Kopieren einer Musiksammlung aus einem Backup auf eine neue Festplatte wieder neue Lizenzzahlungen erforderlich macht.

Wie die Abgaben von den DJs erhoben und überprüft werden sollen, ist derzeit noch unklar. Die Gema erklärt auf Facebook, dass es noch keinen Vertrag mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) gibt und man deshalb noch nicht an die Discjockeys herantreten könnte. Die DJs sollten jedoch künftig wie andere Veranstalter als direkte Kunden der Gema geführt werden und von der Gesellschaft Rechnungen erhalten.

Sascha Kösch, der Herausgeber von De:Bug, hat jedoch einen Verdacht, wie DJs ermittelt werden könnten, die noch nicht bezahlt haben. Im Gespräch mit Golem.de sagte er: „Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gema demnächst die Ankündigungen von Veranstaltungen im Internet durchforstet. Wenn sich dabei ein DJ findet, der noch nicht Kunde der Gema ist, wird der wohl ausfindig gemacht und angeschrieben“.

Quelle: www.golem.de

UPDATE:

Am 14.3.2013 hat die GEMA nun offiziell einen Fragenkatalog zusammengestellt und veröffentlicht. Einges ist nun klarer, vieles bleibt aber nach wie vor unverständlich.
Das Dokument der GEMA findet ihr HIER.

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2 Antworten auf DJs muessen kuenftig fuer jede Musik-Kopie zahlen

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